
Schwerte/Düsseldorf. Die Klage von Schwerte und weiteren 51 Städten und Gemeinden gegen das rot-grüne Inklusionsgesetz ist am Dienstag wie bereits absehbar vom Verfassungsgerichtshof aus formalen Gründen abgelehnt worden. „Diese Entscheidung ist für niemanden ein Grund zum Jubeln. Letztlich bleibt es bei der rot-grünen Inklusion nach Kassenlage“, kritisiert die Schwerter FDP-Landtagsabgeordnete. Die Bedürfnisse der Kinder seien bei Rot-Grün völlig aus dem Blick geraten.
Das Beschreiten des Klagewegs der Kommunen gegen die unzureichende Umsetzung der schulischen Inklusion ist grundsätzlich verständlich. Die Bewertung von Schulministerin Löhrmann zur gerichtlichen Entscheidung geht an den tatsächlichen Problemen vollkommen vorbei. „Die überstürzte rot-grüne Inklusion erweist sich als das vorausgesagte Desaster“, kritisiert Schneider. Inhaltlich bedeute der heutige Tag nicht nur für Schwerte und die anderen Kommunen eine Niederlage, sondern letztlich insbesondere für Kinder, Eltern und Lehrkräfte. „Vielfach entscheidet leider die jeweilige Finanzkraft der Schulträger über die Qualität vor Ort. Qualität und Vergleichbarkeit können so nicht gesichert werden. Wenn Ministerin Löhrmann und Rot-Grün sich jetzt geradezu bestätigt sehen, wird einem um die Kinder angst und bange. Nichts dürfte der Akzeptanz der schulischen Inklusion inzwischen mehr schaden als der ideologisch getriebene Kurs ohne Qualitätsstandards dieser Schulministerin“, bedauert Susanne Schneider.